Opfervertretung
Wir vertreten Geschädigte als Privatkläger und setzen Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche im Strafverfahren durch.
Das Adhäsionsverfahren bietet den Vorteil, dass ein langwieriger Zivilprozess mit erneuter Beweisaufnahme und hohen Kosten vermieden werden kann. Wir beraten Sie hierbei und zeigen Ihnen auf, wann diese Möglichkeit genutzt werden sollte und in welchen Fällen davon abzuraten ist.